Psychotherapie

nach dem Heilpraktikergesetz
ganzheitlich und individuell

Psychotherapie

nach dem Heilpraktikergesetz
ganzheitlich und individuell

Psychotherapie bedeutet "Behandlung der Seele" oder Behandlung von seelischen Problemen

Mit psychotherapeutischen Methoden, wie z.B. Systemischer Therapie, Verhaltenstherapie, psychologischen Gesprächen, Entspannungsverfahren uvm. werden Störungen des Denkens, Handelns und Erlebens identifiziert und therapiert. Psychotherapie ist die Behandlung von psychischen Störungen mit Krankheitswert, dazu zählen unter anderem Depressionen, Ängste, Essstörungen, Zwänge oder psychosomatische Erkrankungen. Auch werden psychotherapeutische Maßnahmen immer häufiger als Ergänzung zu medizinischer Behandlung eingesetzt, etwa bei Tumor- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Psychotherapie ist eine gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Die Behandlung soll die Behebung eines bestimmten Problems anstreben und somit zeitlich begrenzt sein.

Psychotherapie  hat das Potenzial, an verborgene Ursachen von Problemen heranzuführen; im geschützten Rahmen dürfen sie durch Körper und Geist gefühlt, erlebt und geheilt werden.

Dabei bietet meine Privatpraxis folgende Vorteile:

  • Freie Termine für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz stehen auch kurzfristig zur Verfügung
  • Im Allgemeinen ohne Wartezeit oder nur kurze Wartezeit
  • Unmittelbarer Therapiebeginn ohne Antrag oder Überweisung
  • Wahrung der Privatsphäre hinsichtlich Diagnose, Art und Dauer der Behandlung
  • Einsatz von hochwirksamen Therapiemethoden, die von Krankenkassen nicht bezahlt werden
  • Keine Gefahr des Ausschlusses von Therapiestunden in Versicherungsverträgen
  • Freie Therapieplätze, Unabhängigkeit von der Krankenkasse bzgl. Therapeut, Verfahren und Kosten
  • Unbürokratische, aber effektive Überbrückung bis zur kassengenehmigten Therapie
  • Kosten für psychotherapeutische Behandlung können in der Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Kostenübernahme

Im Rahmen des Versicherungsvertrags bekommen privat versicherte Patienten die Kosten für eine notwendige Heilbehandlung erstattet. Bitte die Versicherung vor Beginn der Behandlung kontaktieren und die Kostenübernahme abklären.

Schweigepflicht

Als Heilpraktikerin ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht. Von der ersten Kontaktaufnahme über das Ende unserer gemeinsamen Arbeit hinaus wahre ich Stillschweigen über Ihre Person, Inhalte und Informationen gegenüber Dritten. Im Einzelfall kann ich von einem Klienten davon entbunden werden, um z.B. mit einem Arzt oder Angehörigen zu sprechen.

Haftung

Alle Behandlungsangebote zielen darauf ab, psychische Erkrankungen und Probleme zu lindern. Bei körperlichen Leiden suchen Sie bitte einen Arzt oder Heilpraktiker auf.
Zur gründlichen Abklärung Ihrer Probleme empfehle ich Ihnen, vor oder bei Therapiebeginn Ihren Hausarzt aufzusuchen. Dieser kann dann eine organische Ursache ausschließen.

Hier bin ich direkt erreichbar

Ich stehe sehr gerne für eine Kurzberatung am Telefon zur Verfügung, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.